Ihre Kanzlei für Vertragsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht
Wir sind Ihre spezialisierten Anwälte für Vertragsstreitigkeiten, Mietangelegenheiten, Versicherungsfragen und das komplexe Wohnungseigentumsrecht.
Ihr Recht. Unser Fokus
Ob außergerichtliche Beratung oder konsequente Vertretung vor Gericht – wir setzen Ihre Ansprüche durch. Fachlich stark, menschlich klar.
Ich biete Ihnen kompetente Beratung und Vertretung im Mietrecht – von Vertragsprüfung bis Konfliktlösung. Im Versicherungsrecht setze ich Ansprüche konsequent durch und wehren unberechtigte Forderungen ab. Ich begleite Sie im Vertragsrecht bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen.
Mietrecht
Wir beraten Mieter und Vermieter in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts.
✔️ Mietverträge ✔️ Kündigung, Mieterhöhung, Nebenkosten ✔️ Mietmängel & Mietminderung ✔️ Räumungsklagen
Vertragsrecht
Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge aller Art – vom Kaufvertrag bis zum komplexen Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag oder Bauvertrag, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Wir erstellen rechtskonforme Vertragsmuster und passen diese bei Bedarf an. Bei Vertragsstreitigkeiten vertreten wir Sie konsequent. ✔️ Vertragsprüfung & -gestaltung ✔️ Rücktritt, Minderung, Schadensersatz ✔️ AGB-Recht
Versicherungsrecht
Wenn Versicherer nicht leisten, prüfen wir Ihren Anspruch – und setzen ihn durch. ✔️ Haftpficht, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit, Hausrat ✔️ Ablehnungen & Deckungsklagen ✔️ Schadenregulierung
Anwältin seit mehr als 20 Jahren
Beruflicher Werdegang
Seit mehr als 25 Jahren vertrete ich als Rechtsanwältin und Syndikusanwältin gewerbliche und private Mandate in den Bereichen Vertragsrecht (auch international), gewerbliches Mietrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Auch als Compliance Beauftragte sowie als interne Datenschutzbeauftragte habe ich umfassende Erfahrung gesammelt. Ich arbeite in deutscher und englischer Sprache und bin auch mit Vertragsgestaltung im internationalen Raum vertraut.
Meine Berufserfahrung habe ich in verschiedenen Branchen erworben, bei kleinen und großen mittelständischen Unternehmen mit inländischen und ausländischen Gesellschaftern.
Ausbildung
Seit 2001 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und habe parallel zu dieser selbständigen Tätigkeit in Rechtsabteilungen verschiedener Unternehmen unterschiedlicher Branchen als Syndikusanwältin gearbeitet. Bis heute in verschiedenen auch leitenden Funktionen in international tätigen Ingenieurunternehmen. Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover sowie der University of Iceland in Reykjavik, habe ich mein Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolviert. 2003 habe ich ein Masterstudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Versicherungsrecht „Master of Insurance Law“ (LL.M.) erfolgreich abgeschlossen. Ich spreche neben meiner Muttersprache Deutsch auch fließend Englisch, sowie Isländisch.
Häufig gestellte Fragen
Hier möchten wir Ihnen für erste Fragen bereits Rede und Antwort stehen. Kontaktieren Sie uns gerne für detailliertere Fragestellungen.
Wann macht es Sinn einen Streitfall gerichtlich zu verfolgen?
Einen Streitfall vor zivilrechtlich vor Gericht auszutragen mag aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. Insbesondere, wenn die Erfolgsaussichten hoch sind und der mit der Klageerhebung verbundene Kostenaufwand den der Klageforderung nicht übersteigt. Auch das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung mag die Entscheidung, zu klagen, beeinflussen. Allerdings muss dabei auch die Dauer eines solchen Verfahrens, das sich über Monate oder auch Jahre erstrecken kann, im Vorfeld ebenso beleuchtet werden, wie der zeitliche Aufwand und gegebenenfalls die finanziellen und psychischen Belastungen. Es sollte im Vorfeld immer eine seriöse rechtliche Beratung eingeholt werden, die alle Seiten beleuchtet, und dann gemeinsam entschieden werden.
Was kostet eine Erstberatung in Verbindung mit einer ersten Einschätzung des konkreten Sachverhalts?
Wir besprechen im Erstgespräch, ob und in welcher Höhe für dieses anfallen. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer, wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird. Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/#c8038
In welchen Regionen sind Sie für Ihre Mandanten tätig?
Ich berate Sie bundesweit.
Ist eine persönliche Erstberatung ebenfalls möglich?
Das Erstgespräch kann telefonisch, über Videokonferenz oder persönlich stattfinden. Das bestimmen Sie als Mandant.
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08024 6088199
Rechtsanwältin Claudia Kraus
Roggersdorfer Str. 38b 83607 Holzkirchen